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ISPM 15
Veröffentlichung durch die International Plant Protection Convention ( IPPC ), eine Unterorganisation der FAO
Im Ausland existieren in zahlreichen Staaten gesetzliche Auflagen für die Einfuhr von Holz und Produkten aus Holz. Grund hierfür ist die Angst vor dem Einschleppen von Holzschädlingen, wie zum Beispiel der Sirex-Wespe. In der Bundesrepublik besteht ebenfalls eine Einfuhrbestimmung für Eichenholz aus den USA, da man unsere Eichenwälder vor dem Eichenwickler, einem sehr gefährlichen Holzschädling, schützen will.
Diese sogenannten Einfuhrbestimmungen können u. a. die folgenden Punkte reglementieren:
1. Die Güte des Holzes
2. Durchzuführende Behandlungsmethoden
3. Mitzusendende Dokumente / Bescheinigungen
für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung
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